Das Auto mitnehmen

Fährpreise für Fahrzeuge

Die Fährpreise für die Fahrzeugmitnahme auf unseren Fährschiffen richten sich nach Fahrzeugtyp und -länge.

Preisauskunft
Fahrzeuge mit Anhängern bilden keine tarifliche Einheit und werden einzeln abgerechnet.
Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Der ermittelte Fährpreis bezieht sich nur auf das Fahrzeug (PKW bis 6000 mm und 3,5 t zul. Gesamtgewicht). Personen sind nicht enthalten.
  • Im Fährpreis für LKW und Bus (ab 6000 mm oder über 3,5 t zul. Gesamtgewicht) sind 2 Personen inklusive.
  • Heckgepäckträger werden mit insgesamt 15 € berechnet.
  • Rückfahrkarten haben eine Gültigkeitsdauer von 2 Monaten.
  • Bei der Abfertigung ist der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) zur Überprüfung der Fahrzeuglänge vorzuzeigen. Ohne Vorlage des Fahrzeugscheins ist keine Kfz-Beförderung möglich.
  • Preise in EUR inkl. Kaigebühren der Hafenbehörden und Umsatzsteuer. Änderungen vorbehalten.
  • Es gelten die Allgemeinen Beförderungs- und Tarifbestimmungen.